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Wahl zur 14. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin

Nach § 5 Absatz 1 der Wahlordnung (WO) vom 27. Oktober 1999, in der Fassung vom 21. Mai 2012, genehmigt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 31. Juli 2012 (ABl. S. 1556), lädt der Wahlvorstand zur Briefwahl der Vertreter zur 14. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin ein.

Das Wählerverzeichnis im Sinne des § 4 WO liegt

vom 15. Juli 2024 bis 11. August 2024

in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Heerstraße 18/20, 14052 Berlin (Charlottenburg), von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr aus.
Gleichzeitig kann dort auch die Wahlordnung eingesehen werden.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen:

Wahlvorschläge gemäß § 6 WO zur 13. Vertreterversammlung, getrennt nach Fachgruppen sowie getrennt nach Pflichtmitgliedern und Freiwilligen Mitgliedern, sind ab sofort bis zum 28. Juni 2024 beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen.

Vorschlagsberechtigt sind nach § 6 Abs. 4 WO:

a) die Fachgruppen der Kammer,
b) die berufsständischen Ingenieurverbände,
c) Einzelbewerber – Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen von mindestens zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Namens und ihrer Mitgliedsnummer unterschrieben sein.

Von jedem/jeder Bewerber/-in ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, dass er/sie mit der Aufstellung im Wahlvorschlag einverstanden ist und im Falle der Wahl, diese annehmen wird.

Die Wahlvorschlagsverzeichnisse, getrennt nach Art der Mitgliedschaft gemäß § 41 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 2006 (GVBl. S. 720), das zuletzt am 9. Februar 2023 durch Artikel 10 des Gesetzes (GVBL S. 38) geändert worden ist, liegen

vom 9. September 2024 bis 22. September 2024

zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Heerstraße 18/20, 14052 Berlin (Charlottenburg) aus.

Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind schriftlich bis zum 11. August 2024 beim Wahlvorstand einzulegen. Der Wahlvorstand wird unverzüglich über den Einspruch entscheiden und seine Entscheidung dem Einsprechenden zustellen.

Die Wahlbriefe werden ab 9. Oktober 2024 an die Wahlberechtigten verschickt.

Nach Wahlschluss am 7. November 2024 um 15 Uhr (Ausschlussfrist) wird das Wahlergebnis in einer für alle Wahlberechtigten öffentlichen Sitzung des Wahlvorstandes am 8. November 2024 ab 12 Uhr in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Heerstraße 18/20, 14052 Berlin ermittelt.

Verspätet eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden.

Der Wahlvorstand

  • Dipl.-Ing. (FH) Walther Trathnigg (Vorsitzender) FG 1
  • Dipl.-Geol. Andreas Zill (Stellvertreter) FG 1, 6
  • Dipl.-Ing. (FH) Newen Arndt FG 1, 5
  • Dipl.-Ing. Sten Höpfner FG 2
  • Dipl.-Ing. (FH) Tilmann Lossen FG 1
  • Dipl.-Ing. Frank Mues FG 4, 5, 6
  • Obering. Frank Rawlinson FG 4, 6
  • Dipl.-Ing. Cortina Riedel FG 1
  • Dipl.-Ing. Rolf Schumann FG 3
  • Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Mario Zelasny FG 2, 4, 5, 6


Bekanntmachung Wahl zur 14. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin als PDF downloaden.

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