Hauptnavigation (2.Ebene):

Versorgungswerk

Versorgungswerk

Seit 1. Oktober 2001 gibt es für die Mitglieder der Baukammer Berlin ein berufsständisches Versorgungswerk. Es ist die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau, die sich auf Grundlage von Staatsverträgen auch für die Kammermitglieder aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland und Berlin geöffnet hat. Die Einführung eines berufsständischen Versorgungswerks – für andere freie Berufe bestehen Versorgungswerke bereits seit Jahrzehnten – bedeutet nicht nur eine neue Versorgungsmöglichkeit neben vielen anderen, sondern heißt künftig vorrangige Versorgung des Berufsstandes auf dieser Schiene. Für die künftigen Kammerpflichtmitglieder ist das Versorgungswerk obligatorisch, wenn die Kammermitgliedschaft vor vollendetem 45. Lebensjahr begründet wird.

Die Vorteile des Versorgungswerks liegen auf der Hand:

  • Absicherung sowohl von Berufsunfähigkeit als auch Hinterbliebenenversorgung und Altersversorgung (Dreifachkombination) in Form einer dynamischen Rente.
  • Effiziente Beitragsverrentung aufgrund kostengünstiger Verwaltung ohne Anfall von Provisionen- und Marketingkosten.
  • Beteiligung der Versicherten an den Entscheidungen des Versorgungswerks im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung.
  • Finanzierungssystem mit voller Kapitaldeckung der Rentenansprüche; somit kein „Generationenvertrag“ mit fragwürdigen Abhängigkeiten von künftigen Generationen. Kein Abfluss von Kapitalerträgen an Dritte, z.B. Aktionäre. Die Erträge aus den Kapitalanlagen werden ausschließlich für die Dynamisierung der Anwartschaften und Renten verwendet.
  • Körperschaftsteuerfreiheit

Wichtige Hinweise
zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk bei Mitgliedschaft in der Baukammer Berlin:

  • Satzung Stand: 1. Januar 2021
  • Flyer – Informationen zur berufsständischen Versorgung für Bauingenieurinnen und Bauingenieure (Stand: 2022)

Für angestellte Ingenieure:

Warum sich eine Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk für Sie lohnen kann!

In Zeiten geringer Renditen bis hin zur Minus-Rendite prüfen Sie bitte, ob eine Zusatzversicherung im Alter für Sie von Interesse ist. Beachten Sie bitte das folgende Angebot unseres berufsständischen Versorgungswerks, der Bayerischen Ingenieurversorgung:
Als angestellter Ingenieur sind Sie zunächst einmal versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wollen Sie mehr für Ihre Altersabsicherung tun, können Sie durch eine Mitgliedschaft in dem für Ihren Berufsstand zuständigen Versorgungswerk eine kostengünstige Zusatzversorgung aufbauen. Sie entrichten hierfür einen relativ geringen monatlichen Pflichtbeitrag; daneben können Sie auf freiwilliger Basis und sehr flexibel zusätzliche Beiträge zum weiteren Ausbau Ihrer Zusatzversorgung einzahlen. Die Zusatzversorgung im Versorgungswerk ist für Sie zum einen sehr kostengünstig – aufgrund seiner öffentlich-rechtlichen Struktur fallen hier keine Abschlussprovisionen, keine Kosten für ein Außendienstnetz, keine Dividenden an Aktionäre, keine Rückversicherungsbeiträge, etc. an. Zum anderen rechnet das Versorgungswerk derzeit mit einem Rechnungszins von 2,5 %, d.h. die Einzahlungen werden aktuell mit 2,5 % verzinst.

All dies zusammen macht das Versorgungswerk zu einer durchaus attraktiven Anlagemöglichkeit.

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie mit dem Aufbau einer (Zusatz-)Versorgung anfangen, umso besser. Aufgrund des beim Versorgungswerk verwendeten Finanzierungsverfahrens rechnen sich Beiträge, die in jungen Jahren eingezahlt werden, ganz besonders.

Voraussetzung für die Zusatzversorgung im Versorgungswerk ist die Mitgliedschaft dort. Mitglied im Versorgungswerk wiederum werden Sie, wenn Sie Mitglied Ihrer Berufskammer werden (i. d. R. als freiwilliges Mitglied für einen Jahresbeitrag von 140,- Euro). Neben einer kostengünstigen und effektiven Zusatzversorgung hat die frühzeitige Begründung einer Mitgliedschaft in Kammer und Versorgungswerk für Sie auch noch den Vorteil, dass Sie – wenn Sie sich später selbständig machen (z.B. als Beratender Ingenieur) – bereits Mitglied im Versorgungswerk sind und Ihre begonnene Zusatzversorgung als Vollversorgung weiterführen können. (Aufgrund der bestehenden Altersgrenze von 45 Jahren können nämlich Ingenieure, die sich erst nach Vollendung des 45. Lebensjahres selbstständig machen, dem Versorgungswerk nicht mehr beitreten!)

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen gerne: Telefon (030) 79 74 43 -0.

 

Kontaktaufnahme:

Bayerische Versorgungskammer
Bayerische Ingenieurversorgung – Bau mit Psychotherapeutenversorgung

Postanschrift: Postfach 810206, 81901 München
Verwaltungsgebäude: Arabellastr. 31, 81901 München

Telefon: (089) 9235 – 8770
Telefax: (089) 9235 – 7040

E-Mail: bingv@versorgungskammer.de
Internet: www.bingv.de

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.