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Freiwillige Mitglieder
Freiwillige Mitglieder (§ 41 Abs. 2 ABKG*)
- Im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure
Sonstige im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure, die nicht Plichtmitglieder sind, können auf Antrag Freiwillige Mitglieder der Baukammer Berlin werden. Sie werden in das Mitgliederverzeichnis eingetragen.
- Nicht im Bauwesen tätige Beratende Ingenieur(e)innen
Sie können sich in das Verzeichnis der Freiwilligen Mitglieder der Baukammer Berlin eintragen lassen.
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Stempel für Freiwillige Mitglieder
*Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) vom 07. Juli 2016, zuletzt geändert am 04.03.2021