Mitgliedschaft in der Baukammer Berlin
Die Mitgliedschaft der Baukammer Berlin besteht aus Ingenieurinnen und Ingenieuren, die Berufsaufgaben nach § 30 Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) vom 6. Juli 2006 ausüben.
Es gibt zwei Mitgliedergruppen: Pflichtmitglieder und Freiwillige Mitglieder
Auswärtige im Bauwesen tätige Ingenieure
Auswärtige im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure, die nach § 41 Abs. 3 ABKG von der Pflichtmitgliedschaft befreit sind, auswärtige Ingenieurgesellschaften und auswärtige Bauvorlageberechtigte haben sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Land Berlin in das jeweilige von der Baukammer geführte Verzeichnis der auswärtigen im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure oder Ingenieurgesellschaften eintragen zu lassen. Die Eintragung in die Verzeichnisse wird auf fünf Jahre befristet. Eine Verlängerung ist möglich. Über die Eintragung in das Verzeichnis wird eine Bescheinigung ausgestellt.
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