18. Auslobung des Ernst & Sohn Ingenieurbaupreises
Reichen Sie bis zum 29.09.2023 Ihr Projekt für den Ernst & Sohn Ingenieurbaupreis online ein! (weiterlesen…)
Save the date! — Sachverständigentag Berlin-Brandenburg 2023
Die IHK Potsdam lädt Sie ein zum großen Sachverständigentag der Bestellungskörperschaften Berlin-Brandenburg 2023 ein:
Dienstag, 26.09.2023, 10.00 bis 18.00 Uhr
IHK Potsdam, Breite Str. 2 a-c, 14467 Potsdam
Mit Unterstützung der Kammern aus Berlin und Brandenburg werden sowohl Interessenten für eine Bestellung als auch bereits öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wichtige Informationen, interessante Beiträge und ausreichend Raum zum fachlichen und persönlichen Austausch geboten.games-sex.orgjapanese-scat.netpornjoy.org
Themen werden u. a. sein:
– Vermarktung meiner Sachverständigentätigkeit
– Der Sachverständige in der außergerichtlichen Streitbeilegung
– Das Geheimnis wirksamer Kommunikation
– Der Weg zur öffentlichen Bestellung
– Interdisziplinare Beweisbeschlüsse
Das Programm und weitere Informationen hier:
Sachverständigentag Berlin – Brandenburg 2023 (ihk-potsdam.de)
Gern können Sie sich per Mail anmelden: recht@ihk-potsdam.de
Quelle: IHK Potsdam
Vergabeverordnung: Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 ab 24. August rechtskräftig
Heute wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 222 vom 23.08.2023) die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen veröffentlicht. Darin enthalten ist die Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, der die Auftragswertberechnung von Planungsleistungen regelte. Die geänderte VgV mit der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (weiterlesen…)
Auftraggeber zahlt nicht: welche Versicherung hilft? +++ Aktive Honorarklage
Zu den Funktionen der Berufshaftpflicht-Versicherung der Architekten und Ingenieure gehören die Prüfung von Schadenersatz-Ansprüchen und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wenn der Auftraggeber aber Honorar einbehält, hilft diese Abwehrfunktion nicht weiter, denn etwaige Ansprüche werden durch Aufrechnung bereits durchgesetzt. Daher bieten führende Versicherer Versicherungsschutz in Form der „aktiven Honorarklage“. Dieses Instrument greift aber nur, wenn der Auftraggeber die Honorarkürzung mit einem versicherten Schadensersatzanspruch begründet…
(weiterlesen…)
Gemeinsame Pressemitteilung Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer: Vergabeverfahren werden deutlich aufwändiger (weiterlesen…)
Die aktuelle Gehaltsumfrage unter Ingenieurinnen und Ingenieuren in Deutschland lässt aufhorchen: (weiterlesen…)
A A A