Baukammerpreis
für herausragende Abschlussarbeiten auf dem Gebiet des Bauingenieur- und Vermessungswesens an den Berliner Hochschulen und der Technischen Universität Berlin
Die Preisträger älterer Jahrgänge sind
hier zu finden.
Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur
[§ 41 (1) Nr. 1 ABKG]*
sind gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen.
Diese werden auf Antrag durch Eintragung der Antragstellerin oder des Antragstellers in die Liste der Beratenden Ingenieur(e)/innen vergeben.
In die Liste der im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure ist auf Antrag einzutragen, wer [§ 35 ABKG]*
Daraus folgt u. a. die Verpflichtung zur Einhaltung der Berufsordnung, wonach Beratende Ingenieur(e)/innen unabhängig, eigenverantwortlich, selbständig, gewissenhaft sowie unter Ausschluss von Handels-, Produktions- und Lieferinteressen treuhänderisch für ihre Auftraggeber tätig sein müssen.
*Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) vom 07. Juli 2016
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