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Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung

nach § 6    EnEV-Durchführungsverordnung Berlin  (EnEV-DV Bln)

Ab 1. Juli 2011 müssen alle Bauherren bei der Errichtung, Erweiterung und Änderung bei Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen einen amtlich anerkannten Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung zur Prüfung der Energieeinsparnachweise, zur Überwachung der Bauausführung sowie zur Bestätigung des Energiebedarfsausweises einschalten.

Die Baukammer Berlin sowie die Architektenkammer Berlin sind Anerkennungsstelle für die amtlich  anerkannten Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung   (PrüfSVeGPl)   in Berlin.

Die  gemeinsam_nichtamtl_Liste_Stand_120824  kann hier eingesehen werden.

 

Informationen zum Anerkennungsverfahren bei der Baukammer Berlin

Seit dem 1.10.2010 ist die Baukammer Berlin Anerkennungsbehörde nach § 6 Abs. 1 EnEV-DV Bln. Die Baukammer Berlin entscheidet über Ihren Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständige/r im Land Berlin und stellt bei Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen die Anerkennungsurkunde aus.

Voraussetzungen: § 6 (2) EnEV-DV Bln

Antragstellung:

  • Antragsformular  Antrag

  • Formular zur Anmeldung beim Prüfungsgremium Anmeldung

  • Einzureichende Unterlagen und Nachweise:
    § 6 (3) EnEV-DV Bln und Hinweise im Antragsformular (II. und III.)
  • Gebühren:
  • 500,- € gem. Baugebührenordnung (BauGebO)

  • Die vom Antragsteller zu tragenden und an den Prüfungsausschuss zu entrichtenden Gebühren zur Erstellung des Fachgutachtens über Ihre Fachkenntnisse entnehmen Sie bitte der Anlage 1 zur Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung – BbgBauGebO, dort unter den Tarifstellen 7.4 und 7.5.

Verfahren:

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit der Anmeldung für den Prüfungsausschuss und den geforderten Unterlagen und Nachweisen bei der Baukammer Berlin (Geschäftsstelle) ein. Der dafür zuständige Prüfsachverständigenausschuss prüft anhand der eingereichten Unterlagen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen der/des Antragstellerin/s.

Da zum Nachweis der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen ein Fachgutachten des Prüfungsausschusses der Brandenburgischen Ingenieurkammer zu erbringen ist, leitet die Anerkennungsbehörde nach o. g. Vorprüfung der Antragsunterlagen die entsprechenden Maßnahmen zur Erstellung des Fachgutachtens für den Antragsteller ein Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung – BbgPrüfSV.

Nach Vorliegen eines positiven Fachgutachtens und aller anderen Bestellungsvoraussetzungen wird die Anerkennung als Prüfsachverständige/r für energetische Gebäudeplanung auf Empfehlung des Prüfsachverständigenausschusses durch den Vorstand der Baukammer Berlin erfolgen.

Prüfungsverfahren, Prüfungstermine und Weiterbildung für Sachverständige

Hierzu erhalten  Sie auf der Homepage der Brandenburgischen Ingenieurkammer unter http://www.bbik.de/sachverstaendige/pruefsachverstaendige und über den zuständigen Sachbearbeiter für den Fachausschuss, Herrn Schneider, unter der Telefonnummer 0331 7431814 zusätzliche Informationen.

Ansprechpartnerin der Baukammer Berlin:
Kerstin Freitag
Tel. 030  797443-12 oder per E-Mail an kerstin.freitag@baukammerberlin.de

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