+++ Ihre Stimme zählt! +++ Bis zum 08.11.2024 - 15:00 Uhr können Sie eine neue Vertreterversammlung der Baukammer Berlin wählen! +++ Mehr Infos finden Sie im Menu Veröffentlichungen|Aktuelles +++ Ihre Stimme zählt! +++

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    Anerkennung ausländischer Abschlüsse

    Ingenieurinnen und Ingenieure mit ausländischen Qualifikationen können sich grundsätzlich auf offene Stellen bei Unternehmen bewerben und auch in Deutschland als Ingenieure arbeiten, auch ohne deutsche Berufsanerkennung. Allerdings dürfen sie ohne eine Anerkennung ihrer Qualifikation nicht die deutsche Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ allein oder in einer Wortverbindung führen bzw. benutzen.

    Wir empfehlen Ihnen, eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu beantragen. Weitere Informationen hier: Link.

    Für die Genehmigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ gemäß § 5 Ingenieurgesetz in der Fassung vom 09.05.2016, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 04.03.2021 (GVBl. S. 258) ist die Baukammer Berlin zuständige Stelle.

    Antrag

    Merkblatt

     

    Offizielle Informationen zur Anerkennung und zum Arbeiten in Deutschland erhalten Sie auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ oder auf www.make-it-in-germany.com.

    Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.