Hauptnavigation (2.Ebene):

Berufsaufgaben

Die Mitgliedschaft der Baukammer Berlin besteht aus Ingenieurinnen und Ingenieuren,
die Berufsaufgaben nach § 30 ABKG  ausüben

 

Die Berufsaufgaben der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure (§ 30 ABKG):

    • Berufsaufgabe der Ingenieurinnen und Ingenieure ist die Ausübung von Ingenieurtätigkeiten in einer oder mehreren Fachrichtungen durch Übernahme von technischen und technisch- wissenschaftlichen Aufgaben, die sich auf Beratung, Planung, Berechnung, Konstruktion, Prüfung und Gutachtertätigkeit beziehen, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben beziehen kann. Zu den Berufsaufgaben gehören auch Forschungs-, Lehr- und Entwicklungsaufgaben.

 

    • Ingenieurinnen und Ingenieure, die in einer oder mehreren Fachrichtungen des Bauingenieur-, Vermessungs-, Wasserwirtschafts- oder Verkehrswesens, der technischen Gebäudeausrüstung, der Bauphysik einschließlich Akustik, der Baustoffkunde, der Bodenmechanik, des Erd- und Grundbaus sowie der Umwelt- und Sicherheitstechnik für bauliche Anlagen und Baugrund tätig sind, sind im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure.

 

  • Zu den Berufsaufgaben der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure gehören auch die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggebenden in den mit der technischen, technisch-wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Planung und Durchführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Koordinierung und Überwachung der Ausführung.

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.