Erweiterte Planungsdeckung
Oftmals beauftragen Bau- und Handwerksunternehmen sowie Bauträgergesellschaften keine externen Architekten und Ingenieure mit Planungsleistungen für ihre Bauvorhaben bzw. Handwerksaufträge, sondern planen selbst und führen auch aus.
Die erweiterte Planungsdeckung deckt das Risiko dieser Planungsleistungen ab und ist sinnvoll für folgende Unternehmen: Hochbauunternehmen, Zimmerer, Dachdecker, Generalunternehmer, klassische Bauträger und Generalübernehmer.
Kleine Bauvorlageberechtigung
Die kleine bzw. eingeschränkte Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, um Genehmigungsplanungen bei Behörden einzureichen. Meister des Maurer-, Betonbau- und Zimmereihandwerks, sind bauvorlageberechtigt.
Mitunter müssen Sie als eingeschränkt Bauvorlageberechtigter eine Bestätigung Ihres Versicherers vorlegen, dass Schäden aus Ihrer Tätigkeit als Entwurfsverfasser über eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Versicherung darf ggf. keinen Ausschluss für den Fall enthalten, dass bei einem Vorhaben sowohl Planungs- als auch Ausführungsleistungen erbracht werden.
A A A