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Bundesingenieurkammer: Neue Kooperationen mit VHV + SDH

Die Bundesingenieurkammer baut peu à peu ihre Kooperationsaktivitäten aus, um den Mitgliedern der Kammern – soweit gewünscht – über Rahmenvereinbarungen günstigere Konditionen bei Dienstleistungen und/oder Produkten, die unmittelbar der Berufsausübung der Ingenieurinnen und Ingenieure dienen, zu ermöglichen. Im Zuge dessen hat die Bundesingenieurkammer zwei Neuzugänge zu verzeichnen:

  1. VHV: Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit der VHV erhalten Existenzgründer (Ingenieure im Bauwesen) für die Dauer von 3 Jahren einen Nachlass iHv. 10% auf die Prämie für die Berufshaftpflichtversicherung. Beim Abschluss von Kraftfahrversicherungen KLASSIK oder PREMIUM innerhalb der Produktlinie ARCHIPROTECT gibt es zudem für alle Kammermitglieder einen fixen Beitragsnachlass iHv. 6 %, der auch für Fuhrparklösungen gilt
  2. SDH: Bei der Servicegesellschaft des Dt. Handwerks können sich Mitglieder der Ingenieurkammern registrieren und mittels eines SDH-Abrufscheines Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller mit z.T. hohen Nachlässen beziehen (Mitgliedsnachweis wird benötigt). Aufgrund der Kooperation der BIngK mit der SDH entfällt für Kammermitglieder dabei zudem die Bearbeitungspauschale iHv. 59,– EUR netto. Siehe hierzu auch den dort hinterlegten Flyer.

Alle Kooperationen finden Sie auch auf der Homepage der BIngK im geschützten Bereich www.bingk.de/kooperationen (Passwort bitte in der Baukammer-Geschäftsstelle erfragen), der fortlaufend ergänzt wird.

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