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Weshalb das günstigste Angebot nicht automatisch die beste Wahl ist

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Preiswettbewerbs hat die Bundesarchitektenkammer eine Argumentationshilfe erarbeitet, um es Mitarbeitenden in den Vergabestellen zu erleichtern, bei Planungsleistungen vorrangig auf den Leistungswettbewerb zu setzen. Erfahrungsberichte haben gezeigt, dass bei vielen hierzu grundsätzlich Bereitschaft besteht, dies aber mehr Begründungsaufwand erzeugt als der Vergleich der Honorarangebote.

In den neuen Begründungshilfen für den Öffentlichen Auftraggeber wird dargelegt, warum bei Vergabeverfahren der günstigste Anbieter nicht immer automatisch die beste Wahl ist. Mit dem Wegfall der verbindlichen Höchst- und Mindestsätze der HOAI stellt sich für Auftraggeber- wie Auftragnehmerseite nicht nur die Frage nach der Auskömmlichkeit von Honoraren außerhalb der HOAI-Tabellenwerte. Vielmehr hat diese Frage auch Einfluss auf die Systematik öffentlicher Vergabeverfahren – und die Baukosten. Der Preis darf bei Architekturleistungen durchaus eine, wenn auch untergeordnete Rolle spielen, wenn Wirtschaftlichkeit, Honorare und Lebenszykluskosten insgesamt betrachtet werden.

BAK-Begründungshilfen „Relevanz von Honorarangeboten in der Vergabe“

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