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„Mein Justizpostfach“ für die elektronische Kommunikation mit Gerichten

Seit dem 13. Oktober 2023 kann der digitale Dienst „Mein Justizpostfach“ (MJP) genutzt werden. Der Dienst ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz sowie mit Behörden, Anwälten, Notaren und Steuerberatern. Der Dienst steht Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung und kann auch von den durch die Länderkammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Übertragung von Gutachten an Gerichte entsprechend § 130a Abs. 1, 4 u. 5 ZPO genutzt werden. MJP bietet für den Pilotbetrieb Grundfunktionen, steht voll funktionsfähig zur Verfügung und wird kontinuierlich weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt.

 

Die Kommunikation mit den Gerichten kann dabei – anders als bei der elektronischen Signaturkarte – in beide Richtungen erfolgen, d.h. Sachverständige können ihre Nachrichten und Gutachten elektronisch an die Gerichte versenden und auch die Gerichte können von Sachverständigen eingerichtete Justizpostfächer finden und mit den Sachverständigen darüber kommunizieren. Bisher eingeschränkt ist die beidseitige Kommunikation von Behörden und Anwälten mit den Justizpostfächer der Sachverständigen.

 

Die Einrichtung eines Justizpostfaches ist unter https://ebo.bund.de/#/ möglich. Erforderlich ist dafür ein Nutzerkonto bei der BundID: https://id.bund.de/de.

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