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Bevorstehende Änderung im Gesellschaftsrecht

Die Bundesingenieurkammer informierte zum Jahresanfang, dass durch die Öffnung der Personenhandelsgesellschaft für Freiberufler gemäß § 107 Abs 1 Satz 2 HGB Ingenieure grundsätzlich die Möglichkeit haben, eine Personenhandelsgesellschaft als Gesellschaftsform zu wählen. Damit ist es Ihnen nunmehr erlaubt, auch eine GmbH & Co. KG zu gründen. Bisher war es nur möglich, durch die Gesellschaftsform der PartGmbB eine Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus fehlerhafter Berufsausübung zu ermöglichen. Zukünftig kann auch mit der Gründung einer GmbH & Co. KG die Haftung einer natürlichen Person ausgeschlossen werden.

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.