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Zukunft des Tempelhofer Feldes

Der Senat von Berlin hat am 05.12.2023 den von Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, vorgelegten Bericht über die Zukunft des Tempelhofer Feldes beschlossen. Danach soll bis Mitte 2025 eine Bürgerinnen- und Bürgerwerkstatt mit integriertem internationalen stadt- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerb sowie begleitendem öffentlichen Dialog durchgeführt werden. Ziel ist es, sich mit einer stadtweiten Debatte qualifiziert einer Neubewertung des Tempelhofer Feldes und einer möglichen Änderung des Tempelhof-Gesetzes anzunähern.games-sex.orgjapanese-scat.netpornjoy.orgpregnanthd.org

Grundlage dieses Vorgehens sind die vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenen Richtlinien der Regierungspolitik, wonach es „angesichts der zugespitzten Wohnungsnot seit dem Volksentscheid 2014 einer neuen Debatte über die Zukunft des Tempelhofer Feldes“ bedarf.

Berlins Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler sagte dazu: „Es bedarf einer offenen, sachlichen und stadtweiten Debatte über die Zukunft des Tempelhofer Feldes. Ich habe deshalb dem Senat ein Konzept für einen Dialogprozess mit der Stadtgesellschaft vorgelegt. Dieser öffnet den Raum für einen breiten und intensiven Dialog über die Flächenbedarfe in Berlin und die zukünftige Rolle des Tempelhofer Feldes bei der Zuordnung von Nutzungen. Der Senat würdigt ausdrücklich, dass das Tempelhof-Gesetz durch einen Volksentscheid zustande gekommen ist. Deshalb soll die Frage einer möglichen Änderung des ThF-Gesetzes, die notwendig wäre, wenn dort Wohnungen in Randbereichen und soziale Infrastruktur gebaut werden sollen, von einer repräsentativ ausgewählten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern intensiv von allen Seiten beleuchtet werden.“

Im Zentrum der Debatte stehen daher die beiden Fragen:

Welche gesamtstädtischen Bedarfe hat Berlin mit Blick auf Wohnungsbau und einer integrierten Quartiersentwicklung mit wirtschaftlichen, sozialen sowie kulturellen Nutzungen unter den Rahmenbedingungen des Klimawandels und der Verkehrswende?
Welchen Beitrag kann das Tempelhofer Feld leisten, um diese Bedarfe im Sinne des Gemeinwohls zu decken?

Im Ideenwettbewerb werden die Rahmensetzungen der Werkstatt in Bilder einer denkbaren Zukunft des Tempelhofer Feldes umgesetzt. Diese dienen der Reflexion und Diskussion. Die Teilnehmenden der Werkstatt werden in den Ablauf des Wettbewerbes einbezogen.

Die Bürgerinnen- und Bürgerwerkstatt gewährleistet mit ihrer repräsentativen Besetzung auf der Grundlage statistischer Kriterien am besten eine große Meinungsvielfalt und Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen.
Die Bürgerinnen- und Bürgerwerkstatt ist angelegt als diskursiver Austausch von Argumenten; Ziel ist es, eine gemeinsam getragene Empfehlung zur Zukunft des Tempelhofer Feldes im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und des Gemeinwohls zu finden.

In der Bürgerinnen- und Bürgerwerkstatt sollen in zwei Schritten:

Eckpunkte für eine Auslobung eines internationalen stadt- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs zur Zukunft des Tempelhofer Feldes erarbeitet werden und
die Beiträge der am Ideenwettbewerb Teilnehmenden diskutiert werden.

Die Durchführung der Werkstatt wird durch analoge und digitale Formate sowie einer Kinder- und Jugendbeteiligung ergänzt, um den Verlauf der gesamten Stadtgesellschaft transparent zu machen; sie kann öffentlich verfolgt, kommentiert und somit aus der Stadtgesellschaft heraus angereichert werden.

Zu der Bürgerinnen- und Bürgerwerkstatt soll Anfang 2024 eingeladen werden. Dies erfolgt auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe aus dem Melderegister und einer sich daran anschließenden, auch aufsuchenden Befragung, ob die Bereitschaft zur Mitwirkung besteht. Die Bürgerinnen- und Bürgerwerkstatt, die mit bis zu 500 Menschen besetzt werden kann, soll vor den Sommerferien 2024 im Flughafen Tempelhof ihre Arbeit aufnehmen. Der Ideenwettbewerb soll ebenfalls im Jahr 2024 durchgeführt und die eingereichten Arbeiten unter Einbeziehung der Werkstatt beurteilt werden. Das Verfahren endet mit Empfehlungen der Werkstatt. Die Ergebnisse des Dialogprozesses sollen im ersten Halbjahr 2025 vorliegen.


Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Pressemitteilung vom 05.12.2023

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