Im Zwei-Jahres-Rhythmus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge werden zum 01.01.2024 erhöht. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
Die geänderten Schwellenwerte wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Folgende Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer gemäß § 3 VgV) gelten für alle Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2024:
Hierzu erhalten Sie in Anlage einführenden Erlasse des BMDV und des BMWSB.
Quelle: BIngK
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung V, informiert über die Veränderungen der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die neuen Schwellenwerte gemäß den Verordnungen (EU) 2023/2496, 2496, 2497, 2510 vom 15.11.2023 sind nun auch im Bundesanzeiger BAnz AT 12.12.2023 B1 veröffentlicht worden.
Sie betragen:
Die neuen Schwellenwerte gelten ab 01.01.2024.
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