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Anpassung der EU-Schwellenwerte zum Vergaberecht für den 01.01.2024 veröffentlicht

Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst, ab denen das EU-Vergaberecht anwendbar ist. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Die geänderten Schwellenwerte wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 01.01.2024.

Die alle zwei Jahre vorgenommene Anpassung der EU-Schwellenwerte erfolgt vor dem Hintergrund, dass diesen die Schwellenwerte des Government Procurement Agreement (GPA) zugrundeliegen, die von der EU beachtet werden müssen. Im Rahmen dieses internationalen Abkommens werden die Werte nicht in Euro, sondern in Sonderziehungsrechten ausgedrückt. Die Sonderziehungsrechte bilden eine vom Internationalen Währungsfonds geschaffene künstliche Währungseinheit, deren Kurs nicht mit dem Euro identisch ist und sich wie auch der Kurs des Euro laufend ändert.

Um die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge in gewissen Abständen an diejenigen des GPA anzupassen, werden die EU-Schwellenwerte alle zwei Jahre an die Sonderziehungsrechte angepasst. Die Anpassung erfolgt in Abhängigkeit von den Kursveränderungen der Sonderziehungsrechte gegenüber dem Euro.

Im Einzelnen werden die neuen, angepassten Schwellenwerte wie folgt lauten:

Richtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 der Kommission vom 15. November 2023):

  • Bauleistungen: 5.538.000 € (statt bisher 5.382.000 €)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 € (statt bisher 215.000 €)
  • zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 € (statt bisher 140.000 €)

Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2014/25/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2496 der Kommission vom 15. November 2023) und Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Richtlinie 2009/81/EG, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2510 der Kommission vom 15. November 2023):

  • Bauleistungen: 5.538.000 € (statt bisher 5.382.000 €)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 € (statt bisher 431.000 €)

Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2497 der Kommission vom 15. November 2023):

  • 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)

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