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Information bzgl. Rechnungsstellung an die Autobahn für 2023

Die Autobahn GmbH des Bundes weist darauf hin, die Abschlags- und Schlussrechnungen grundsätzlich bis spätestens 20.11. zu stellen, damit diese zeitgerecht geprüft und noch im Jahr 2023 bezahlt werden können.

Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:

  • Vorauszahlungen sind gemäß bereits getroffenen Vereinbarungen bzw. unter Beachtung der Regelungen gemäß §16 Abs. 2 VOB/B möglich.
  • Unabhängig von den Vorauszahlungen können in den bis zum 20.11. zu stellenden Rechnungen, neben den bereits erbrachten, die bis zum Zahltag prognostizierten Leistungen berücksichtigt werden. Die prognostizierten Leistungen werden wir im Verlauf der Rechnungsprüfung evaluieren und nach Leistungserbringung feststellen und bezahlen.
  • Nach dem 20.11. eingehende Rechnungen werden wir natürlich ebenfalls vertragsgerecht bearbeiten. Ihre Zahlung erfolgt gemäß VOB/B bzw. den vereinbarten Fälligkeiten.

Kontakt:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15, 10557 Berlin
Martin Regnath, Prokurist
Geschäftsbereichsleiter Recht
T +49 30 64 09 64-900
martin.regnath@autobahn.de
www.autobahn.de

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