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Vergabeverordnung: Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 ab 24. August rechtskräftig

Heute wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 222 vom 23.08.2023) die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen veröffentlicht. Darin enthalten ist die Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, der die Auftragswertberechnung von Planungsleistungen regelte. Die geänderte VgV mit der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle ausgeschriebenen Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren addiert werden. Dies hat zur Folge, dass der Schwellenwert für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen (215.000 Euro) früher als bisher überschritten wird.  So werden jetzt auch bei kleinen Bauvorhaben europaweite Ausschreibungen notwendig. Dies bedeutet einen zeit- und kostenintensiven Mehraufwand nicht nur für die sich an einer Ausschreibung beteiligenden Planerinnen und Planer, sondern auch für die öffentlichen Auftraggeber.

In einer Entschließung des Bundesrates wurde die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten auch weiterhin verschiedene Planungsleistungen für kleinere Bauprojekte ohne europaweite Ausschreibung vergeben werden können. Dazu sollen klarstellende Erläuterungen gegeben werden, die aufzeigen, wie die Auswirkungen der Aufhebung des § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV auf die Praxis rechtssicher begrenzt werden können.

Die Bundesingenieurkammer ist dazu im Gespräch mit dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium, um weitere Erläuterungen zu der in der Verordnungsbegründung zu § 3 skizzierte alternative Vergabeart zu erwirken. Diese sollen die weitreichenden Konsequenzen für die planenden Berufe und den öffentlichen Auftraggeber abfedern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimawandel (BMWK) hat angekündigt, Erläuterungen zeitnah zur Verfügung zu stellen.

 

Weitere Informationen: https://bingk.de/vergabeverordnung-aenderungen-treten-ab-24-august-in-kraft/

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