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Finanzielle Entlastung bei Doppelmitgliedschaft in IHK und Baukammer Berlin

Wiederholt dürfen wir darauf hinweisen, dass gem. § 3 IV IHKG Freiberufler, die Beiträge an eine Berufskammer (hier die Baukammer Berlin) zu entrichten haben und gleichzeitig bei der IHK beitragspflichtig sind, auf Antrag bei der IHK ggf. eine Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen können.

Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, sich zeitnah mit der IHK in Verbindung zu setzen!
Quelle: § 3 IHK-Gesetz

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