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Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Brandschutz

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gibt bekannt, dass sie demnächst Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz anerkennen wird.


Interessentinnen und Interessenten, die die Voraussetzungen der Bautechnischen
Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 12 der Verordnung vom 15. Dezember 2020 (GVBl. S. 1506) geändert worden ist, erfüllen, können Anträge auf Anerkennung bis zum 20. September 2022 bei der


Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Oberste Bauaufsicht – VI MB 201

Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin


stellen. Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 6 BauPrüfV sowie ein ausgefülltes
Antragsformular beizufügen. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt zum Nachweis der einschlägigen Berufspraxis stehen auf der Homepage der Obersten Bauaufsicht.


Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen
sind der BauPrüfV zu entnehmen.


Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für
dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Sowohl die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz als auch die Ablehnung des Antrages wegen nicht nachgewiesener Anerkennungsvoraussetzungen oder fachlicher Eignung sind gebührenpflichtig.

Bekanntmachtung vom 20.07.2022
SBW VI MB 201
Telefon: 90139-4372 oder 90139-3000

Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 31 vom 05. August 2022, Seite 2079

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