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Umgang Inflationsrate / Teuerungszuschlag für Ingenieurbüros

Formulierungshilfe für Neuverträge:

  1. Klausel für Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit über 5 Jahre (für fest und optional beauftragte Leistungen) oder ohne vereinbarte Laufzeit:

Die vereinbarten Honorare und Zeithonorare (Stunden- und Tagessätze) werden erstmals nach Ablauf von 5 Jahren ab Vertragsschluss und sodann jährlich für die jeweils danach zu erbringenden Leistungen entsprechend der jeweils aktuellsten und veröffentlichten Teuerungsrate des Erzeugerpreisindexes für Dienstleistungen nach Dienstleistungsarten DL-IN-01 (baubezogene Ingenieurdienstleistungen) des statistischen Bundesamtes prozentual angepasst. (Einsetzung eines Links zum Index). Der bis zu einer Anpassung erreichte Leistungsstand wird vom AN jeweils durch eine entsprechende Abschlagsrechnung ermittelt. Mindestens bleibt es jedoch bei den vertraglich vereinbarten Honoraren.

 

 

  1. Klausel für Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit (für fest und optional beauftragte Leistungen) unter 5 Jahre:

Bei Verträgen mit einer vereinbarten Leistungszeit von unter 5 Jahren werden die vereinbarten Honorare und Zeithonorare (Stunden- und Tagessätze) im Fall einer nicht vom AN zu vertretenden Verlängerung der Leistungszeit erstmalig nach Ende der vereinbarten Leistungszeit und sodann jährlich für die jeweils danach zu erbringenden Leistungen entsprechend der jeweils aktuellsten und veröffentlichten Teuerungsrate des Erzeugerpreisindexes für Dienstleistungen nach Dienstleistungsarten DL-IN-01 (baubezogene Ingenieurdienstleistungen) des statistischen Bundesamtes prozentual angepasst. (Einsetzung eines Links zum Index). Der bis zu einer Anpassung erreichte Leistungsstand wird vom AN jeweils durch eine entsprechende Abschlagsrechnung ermittelt. Mindestens bleibt es jedoch bei den in vertraglich vereinbarten Honoraren.

 

VBI-Justitiarin Sabine Freifrau von Berchem
Berlin, im Januar 2022

 

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.