Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gibt bekannt, dass sie demnächst Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkennen wird.
Interessentinnen und Interessenten, die die Voraussetzungen der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 12 der Verordnung vom 15. Dezember 2020 (GVBl. S. 1506) geändert worden ist, erfüllen, können Anträge auf Anerkennung bis zum 1. August 2022 bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Oberste Bauaufsicht – VI MB 201
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin
stellen. Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 6 BauPrüfV sowie ein ausgefülltes Antragsformular beizufügen. Das Antragsformular kann über die Homepage der Obersten Bauaufsicht unter
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/pruefingenieure.shtml
abgerufen werden.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind der BauPrüfV zu entnehmen, die unter der Adresse
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/baurecht.shtml#verordnungen
einzusehen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Sowohl die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit als auch die Ablehnung des Antrages wegen nicht nachgewiesener Anerkennungsvoraussetzungen oder fachlicher Eignung sind gebührenpflichtig.
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