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Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln)

Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 25. April 2022

Auf Grund des § 86a der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU) vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist, werden die Anforderungen nach § 3 BauO Bln durch die in der Anlage enthaltenen Technischen Baubestimmungen  konkretisiert.

Die Anlage basiert auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Ausgaben 2020/1, 2020/2 und 2021/1 die vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder in den Amtlichen Mitteilungen vom 19. Januar 2021 beziehungsweise 19. November 2021 beziehungsweise 17. Januar 2022 veröffentlicht wurden. Die Anlage wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht. Sie kann unter:

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml

abgerufen werden.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 16. Mai 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) vom 10. Juli 2020, die zuletzt am 28. Januar 2021 geändert worden ist, außer Kraft.

SBW VI MB 203
Telefon: 90139-4374 oder 90139-3000

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