ADR Verfahren für Planerverträge werden von der DGA-Bau künftig explizit hervorgehoben. Hierzu hat sich im Januar 2021 eine Arbeitsgruppe aus Juristen, Planern, Honorarsachverständigen, Projektsteuerern und der Versicherungswirtschaft formiert mit dem Ziel, im laufendem Jahr pragmatische Lösungsvorschläge zur Implementierung von ADR-Verfahren in Planerverträgen zu veröffentlichen. Am 20.05.2021 wurde ein 8-seitiges Merkblatt veröffentlicht, das auch Leser ansprechen soll, die sich bisher mit diesem Thema noch nicht befasst haben. Das Merkblatt können Sie hier abrufen.
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