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VBG: Umstellung auf Beitragsvorschüsse ab 2022

Der Vorstand der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) hat am 04.06.2021 die Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der Beitragsvorschüsse beschlossen.
Zum 01.01.2022 führt die VBG die Erhebung von Beitragsvorschüssen ein. Bei der Erhebung von Beitragsvorschüssen handelt es sich um ein gängiges Verfahren, das fast alle Berufsgenossenschaften im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden durchführen. Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 164 Absatz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) in Verbindung mit § 25 der Satzung der VBG. Auf dieser Grundlage können die Unfallversicherungsträger zur Sicherung des Beitragsaufkommens Vorschüsse bis zur Höhe des voraussichtlichen Jahresbedarfs erheben.

Der Vorteil für Unternehmen mit einem Beitrag ab 5.000 Euro: Die bisher im Mai in einem Betrag fällige Beitragszahlung verteilt sich nun auf vier Abschlagszahlungen. Diese werden jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November des Beitragsjahres fällig. Der endgültige Beitragsbescheid im nachfolgenden Jahr berücksichtigt die gezahlten Abschlagsbeträge. Für die Unternehmen entsteht keine Mehr- oder Doppelbelastung. Die VBG wird diese Unternehmen im Juni 2021 gesondert informieren.

Von Unternehmen mit einem Beitrag von weniger als 5.000 Euro erheben wir den Vorschuss in einer Summe. Dieser wird zum 15. Mai fällig.

Grundlage für die Festsetzung des Beitragsvorschusses ist der zuletzt festgelegte Gesamtbeitrag, der sich aus dem Beitrag zur VBG und den Beiträgen aus der Lastenverteilung nach Entgelten und der Lastenverteilung nach Neurenten ergibt.

Durch die Umstellung kommt es einmalig zu folgender Konstellation: Der im Frühjahr 2022 für das Umlagejahr 2021 berechnete Beitrag dient nur als Grundlage für die Festsetzung des Beitragsvorschusses für das Beitragsjahr 2022. Zu zahlen sind dann nur die angeforderten Vorschüsse. Durch diese Vorschüsse wird die Liquidität der VBG für das Jahr 2022 gedeckt.

Die Verrechnung der für das Beitragsjahr gezahlten Vorschüsse erfolgt dann im Frühjahr des folgenden Jahres, wenn die konkrete Beitragsberechnung durchgeführt wird.

Detaillierte Informationen zu den Beitragsvorschüssen finden Sie unter
www.vbg.de/vorschuss. Dort veröffentlichen wir auch die Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der Beitragsvorschüsse.

Quelle: Rundschreiben der VBG vom 08.06.2021

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