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Wahl zur 13. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin

Bekanntmachung zur Briefwahl – vom 24. März 2021, veröffentlicht im ABL. Nr. 14 / 9. April 2021, S. 1037

Nach § 5 Absatz 1 der Wahlordnung (WO) vom 27. Oktober 1999, in der Fassung vom 21. Mai 2012, genehmigt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 31. Juli 2012 (ABl. S. 1556), lädt der Wahlvorstand zur Briefwahl der Vertreter zur 13. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin ein.

Das Wählerverzeichnis im Sinne des § 4 WO liegt

vom 12. Juli 2021 bis 20. August 2021

in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Heerstr. 18/20, 14052 Berlin (Charlottenburg), von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr aus.

Gleichzeitig kann dort auch die Wahlordnung eingesehen werden.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen:

 Wahlvorschläge gemäß § 6 WO zur 13. Vertreterversammlung, getrennt nach Fachgruppen sowie getrennt nach Pflichtmitgliedern und Freiwilligen Mitgliedern, sind ab sofort bis zum 11. Juni 2021 beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen.

Vorschlagsberechtigt sind nach § 6 Abs. 4 WO:

  1. die Fachgruppen der Kammer,
  2. die berufsständischen Ingenieurverbände,
  3. Einzelbewerber – Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen von mindestens zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Namens und ihrer Mitgliedsnummer unterschrieben sein.

Von jedem/jeder Bewerber/-in ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, dass er/sie mit der Aufstellung im Wahlvorschlag einverstanden ist und im Falle der Wahl, diese annehmen wird.

Die Wahlvorschlagsverzeichnisse, getrennt nach Art der Mitgliedschaft gemäß § 41 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Juli 2006 (GVBl. S. 720), das zuletzt am 04.03.2021 durch Artikel 1 des Gesetzes (GVBL S. 258) geändert worden ist, liegen

vom 25. August 2021 bis 08. September 2021

zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Heerstr. 18/20, 14052 Berlin (Charlottenburg) aus.

Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind schriftlich bis zum 20. August 2021 beim Wahlvorstand einzulegen. Der Wahlvorstand wird unverzüglich über den Einspruch entscheiden und seine Entscheidung dem Einsprechenden zustellen.

Die Wahlbriefe werden ab 04.Oktober 2021 an die Wahlberechtigten verschickt.

Nach Wahlschluss am 04. November 2021 um 15 Uhr (Ausschlussfrist) wird das Wahlergebnis in einer für alle Wahlberechtigten öffentlichen Sitzung des Wahlvorstandes am 05. November 2021 ab 12 Uhr in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Heerstr. 18/20, 14052 Berlin ermittelt.

Verspätet eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden.

 

Der Wahlvorstand

Dipl.-Ing. (FH)

Dipl.-Wirtsch-Ing. (FH)

Mario Zelasny                                     Fachgruppe 2, 4, 5, 6

(Vorsitzender)

Dipl.-Ing. Sten Höpfner                      Fachgruppe 2

(Stellvertreter)

 Dipl.-Ing. (FH) Newen Arndt              Fachgruppe 1, 5

Dipl.-Ing. Maren Heucke                    Fachgruppe 1, 3, 4

Dipl.-Ing. Jens Krause                        Fachgruppe 3

Dipl.-Ing. Frank Mues                        Fachgruppe 4, 5, 6

Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Ulrich Sattler   Fachgruppe 1, 3, 6

Dipl.-Ing. Rolf Schumann                   Fachgruppe 3

Dipl.-Geol. Andreas Zill                      Fachgruppe 1, 6

 

 

 

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