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Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Standsicherheit

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gibt bekannt, dass sie demnächst Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit anerkennen wird.

Interessentinnen und Interessenten, die die Voraussetzungen der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), die zuletzt durch Verordnung vom 23. April 2019 (GVBl. S. 267) geändert worden ist, erfüllen, können Anträge auf Anerkennung bis zum 28. Juli 2020 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin stellen.

Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 6 BauPrüfV beizufügen. Ein Antragsformular sowie ein Fragebogen zum fachlichen Werdegang stehen im Internet unter der Adresse https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/pruefingenieure.shtml bereit. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind der BauPrüfV zu entnehmen. Die BauPrüfV kann über einen Weblink unter der Adresse https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/baurecht.shtml#verordnungen eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Sowohl die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit als auch die Ablehnung des Antrages wegen nicht nachgewiesener Anerkennungsvoraussetzungen oder fachlicher Eignung sind gebührenpflichtig.

Bekanntmachung vom 26. Mai 2020

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.