Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 in einem Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unter anderem beschlossen, dass der Mehrwertsteuersatz = Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % (der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %) gesenkt wird. Wie bei den Änderungen des Umsatzsteuersatzes in den vergangenen Jahren, wird es zu dem noch zu beschließenden Gesetz einen Erlass des Bundesministeriums der Finanzen geben, der bislang nur im Entwurf vorliegt. Da dieser Anwendungserlass aller Voraussicht nach erst wenige Tage vor dem 1. Juli 2020 endgültig vorliegt, wollen der BDB, die BIngK, der BVPI und der VBI Ihnen in Kooperation mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorab mit Stand 16. Juni 2020 erste Antworten auf die dringendsten Fragen geben, damit Sie sich bereits jetzt, auf die kommenden Änderungen einstellen können.
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