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Baugewerbe zu Beratungen des Gebäudeenergiegesetzes:

Förderung und Information anstatt Verschärfung der Anforderungen an die Energieeffizienz ist richtig

„Bereits jetzt weist etwa die Hälfte aller Neubauten einen besseren Effizienzstandard auf als gesetzlich gefordert. Mit den heutigen Anforderungen an Gebäude liegen wir jedoch an der Grenze des bezahlbaren Bauens und Wohnens.

Bauherren, gerade jungen Baufamilien, ist durch die KfW-Förderung sowie das Baukindergeld Eigentumsbildung noch möglich. Daher lehnen wir eine weitere Verschärfung der Anforderungen an den Neubau zum jetzigen Zeitpunkt ab. Wir warten die Ergebnisse des späteren Monitorings ab.“ Dieses erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe zu den Beratungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Die neuesten sektorspezifischen Zahlen des Umweltbundesamtes vom März 2020 über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen seit 1990 zeigen, dass der Gebäudebereich bereits 2018 mehr als 40 % Einsparung erzielt hat, was das Ziel für 2020 ist. Ebenso bestätigen neueste Zahlen aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) diese Entwicklung.

„Wir haben immer gefordert, auf höhere Anforderungen zugunsten einer verstärkten Förderung, verbunden mit den nötigen Informationen zu verzichten. Diese Strategie scheint aufgegangen zu sein, was nicht zuletzt auch auf die Förderinstrumente der KfW zurückzuführen ist. Dennoch dürfen wir uns auf dem Erreichten nicht ausruhen,“ erklärte Pakleppa weiter.

Eine gesetzliche Anhebung des Energieeffizienzstandards auf ein KfW-Effizienzhaus 55 würde zu Mehrkosten von ca. 18.000 € bei einem Einfamilienhaus mit 120 m2 Wohnfläche führen, bei einem Energie-Einsparpotenzial von 14 kWh/m² und Jahr. Da die KfW nur fördert, wenn der gesetzliche Standard übertroffen wird, würde das zwangsläufig eine Erhöhung auf ein KfW-Effizienzhaus 40 bedeuten. Dadurch entstünden aber Mehrkosten in Höhe von 13.500 € bei einer Energieeinsparung von 4 kWh/m² und Jahr. „Diese Baukostensteigerung steht aber in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum energetischen Einsparpotenzial,“ erläuterte Pakleppa.

Ab 2023 könnte laut Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz eine Anpassung des Neubaustandards erfolgen. „Insofern begrüßen wir auch das vorgesehenen Monitoring, das die Bundesregierung seinerzeit eingeführt hat, um ggf. nachsteuern zu können, wenn die gesteckten Emissionsziele nicht erreicht werden sollten,“ so Pakleppa weiter. „Denn wir gehen davon aus, dass wir die energetischen Einsparziele auch weiter erreichen.“

Seit Januar haben die Antragszahlen zu den KfW-Förderprogrammen deutlich zugenommen. Das betrifft vor allem auch die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes. Mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ein weiteres Instrument dazu gekommen. „Im Gebäudebestand liegt das weitaus größere Einsparpotenzial als im Neubau. Hier gilt es neben den vorhandenen Investitionsanreizen vor allem die Beratung der Hausbesitzer und Investoren von Wohn- und auch von Nichtwohngebäuden über die Vorteile steigender Energieeffizienz auszubauen. Hier leistet unser Verband mit den Energieberatern im Handwerk schon seit längerer Zeit eine hervorragende Arbeit,“ so Pakleppa abschließend.

Quelle: www.zdb.de

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