Die Mehrheit Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) als gesetzliche Unfallversicherung für freiberuflich tätige Ingenieurinnen und Ingenieure bietet Büros, die sich aufgrund der Corona-Pandemie derzeit in wirtschaftlicher Not befinden, Stundungen beziehungsweise auch Ratenzahlung von Beiträgen oder Vorschüssen (siehe dazu § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV) an.
Betroffene Kammermitglieder können hier einen Antrag stellen:
http://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/2_Beitrag/1_Ihr_Beitrag/Beitragsbescheid/beitragsbescheid_node.html
Information zu den Beiträgen der VBG für das Jahr 2019
Zahlungserleiterungen für von der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen
VBG-Rundschreiben vom 03.04.2020
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