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Vereinfachte Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans

Der Senat hat in seiner Sitzung am 03. März 2020 auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, drei Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen.

Für den aktuell nur gering verdichteten Wohnstandort „Cité Pasteur“, in Lagegunst zum Zukunftsstandort „Urban Tech Republic (UTR)“, zum Schumacher-Quartier sowie zur Tegeler Stadtheide, sollen Potenziale zur Entwicklung von weiterem Geschosswohnungsbau für ca. 1.700 Wohnungen aktiviert werden. Im Flächennutzungsplan wird dazu eine vergrößerte Wohnbaufläche dargestellt. Ein bereits vorgesehener Grünzug wird zur Herstellung einer durchgängigen Grünverbindung zwischen Volkspark Rehberge und der UTR bzw. Tegeler Stadtheide in seiner Lage konkretisiert.

Mit der FNP-Änderung „Lenther Steig/Schuckertdamm“ sollen Flächen für wohn¬¬ort-nahe soziale Infrastruktur aktiviert und gesichert werden, die aufgrund der geplanten Entwicklung von Wohnbauflächen in den Ortsteilen Siemensstadt und Haselhorst benötigt werden. Mit der Darstellung als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“ sollen der bereits bestehende Schulstandort „Schule an der Jungfernheide“ gesichert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dessen nördliche Erweiterung geschaffen werden.

Mit der Änderung „Müggellandstraße“ werden die Neuordnung und Nachnutzung für eine ehemals als Betonwerk und Baustoffhandel genutzte und seit Jahren brachliegende Fläche vorbereitet. Ziel für diese, am westlichen Ortsrand von Müggelheim liegende Fläche ist insbesondere die Aktivierung von Wohnungsbaupotenzialen für ca. 200 Wohnungen durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft. Ein entsprechender Bebauungsplan ist im Bezirk Treptow-Köpenick im Verfahren.

Durch den Senatsbeschluss wird ein intensives Abstimmungsverfahren abgeschlossen, in dem neben öffentlichen Planungsträgern Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen in den Planungsprozess eingebracht haben. Aufgabe der Planung ist es, einen gerechten Ausgleich unterschiedlicher Interessen vor dem Hintergrund stadtentwicklungsplanerischer Anforderungen an die gesamte Stadt zu finden. Die Änderungen wurden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches als vereinfachte Verfahren durchgeführt, da sie die Grundzüge der Flächennutzungsplanung nicht berühren. Mit dem Senatsbeschluss und der Veröffentlichung im Amtsblatt sind die Änderungen wirksam.

Nach Abschluss der Verfahren steht der aktualisierte Flächennutzungsplan im Internet zur Verfügung auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

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