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Corona kein Freibrief, Bauherrenfunktion ruhen zu lassen!

Die Baukammer Berlin haben Hinweise und Beschwerden erreicht, wonach die öffentliche Hand in Berlin, der Senat, die Bezirke als Bauherr teilweise gar nicht mehr erreichbar seien, wonach unter Hinweis auf SARS-CoV-2 „Corona“, notwendige Bauherrenarbeiten und -entscheidungen gar nicht mehr durchgeführt oder getroffen würden.

Das ist nicht zu akzeptieren: das termingerechte Planen und Bauen wird dadurch gefährdet. Unter Beachtung aller gebotenen Vorsichtsmaßnahmen kann und muss durch elektronische Kommunikation der Kontakt zwischen Bauherrn und Planer gewahrt bleiben. Auch juristisch ist ein Berufen auf „höhere Gewalt“ kein Freibrief, vertragliche Verpflichtungen nicht einzuhalten. Es muss alles Zumutbare getan werden, mit der Krise umzugehen, Verträge einzuhalten. Das muss erst recht für die öffentliche Hand als Vorbild gelten!

Dr.-Ing. Ralf Ruhnau
Präsident der Baukammer Berlin

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