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Registrierung Planungswettbewerbe nach RPW2013 durch die Baukammer Berlin

Der Wettbewerbsausschuss der Baukammer Berlin registriert Wettbewerbe von öffentlichen Auftraggebern, die den Richtlinien für Planungswettbewerbe gemäß RPW2013 entsprechen.

Zur Registrierung eines Planungswettbewerbs nach RPW2013 durch die Baukammer Berlin/ Wettbewerbsausschuss bzw. in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Berlin wird wie folgt verfahren:

EU-Ausschreibung
1. In der Entwurfsphase der EU-Ausschreibung werden wir direkt vom öffentlichen Auftraggeber, z.B. von der Wettbewerbsabteilung des Senats, BBR, o.ä., kontaktiert und um Stellungnahme zu der Ausschreibung im Entwurf gebeten. Dies ist nicht nur bei der Wettbewerbsausschreibung üblich, sondern auch bei einem vorgeschalteten Bewerberauswahlverfahren, welches vor dem eigentlichen Planungswettbewerb stattfindet.
2. Die EU-Ausschreibung wird hinsichtlich der Bewerbungsbedingungen bzw. der Konditionen für die Fachplaner überprüft, z.B. Referenzen und Referenz-Zeitraum z.B. innerhalb von 10 Jahren. Auch die Berechnung der Preisgelder wird geprüft sowie das weitere Auftragsversprechen für den Fachplaner.
3. Zum Bewerberauswahlverfahren wird die Baukammer Berlin vom Auftraggeber eingeladen. Hier können bei Unklarheiten der Bewerbungen, die planerspezifisch oder formal sein können, Lösungen von der Ingenieurseite aus angeboten werden.

Auslobung
4. Vor dem Preisrichterkolloquium wird der Entwurf der Auslobung durchgesehen. Es werden die Beurteilungskriterien, die geforderten Leistungen und das Auftragsversprechen der Fachplaner im Wettbewerb sowie nochmals die Preisgelder überprüft.
5. Etwaige Einwendungen/ Änderungswünsche im Auslobungstext können dann im Preisrichterkolloquium vorgetragen werden. Wenn der Wettbewerb mit der RPW2013 konform ist, kann die Kammerregistrierung erfolgen. Bei Nichtkonformität mit der RPW2013 wird der Planungswettbewerb folgerichtig nicht registriert, es sei denn, es gibt eine Ausnahmeregelung, welche bei der Bundesingenieurkammer
gemeldet wird.
6. Bevor die Auslobungsunterlagen offiziell mit der Kammerregistrierung
verschickt werden, wird nochmals überprüft, ob alle Anmerkungen und
Änderungswünsche übernommen wurden.

Preisgerichtssitzung
7. Abschließend erfolgt die Teilnahme an der Preisgerichtssitzung.
8. Sollten sich Differenzen beim anschließenden Vergabeverfahren gem. VgV zwischen den Preisträgern und dem Auftraggeber ergeben, kann die Baukammer hinsichtlich der Belange der Fachingenieure zur Klärung des kritischen Sachverhalts beitragen.

Hinweis
Die Kammern prüfen die Formalien des Wettbewerbs auf Konformität mit der RPW2013 – nicht den Inhalt des Planungswettbewerbs, da hierfür im Vorfeld Fachleute hinzugezogen werden also z.B. für einen Brückenwettbewerb die entsprechenden Ingenieurbüros, die Machbarkeitsstudien erstellen etc. .

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