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Sanierungsförderung: Wer Qualität will, braucht die Baubegleitung

Der Bundestag hat am Freitag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen. Es soll zum ersten Januar 2020 in Kraft treten, sofern der Bundesrat diesem zustimmt.
Der Gesetzentwurf sieht als weitere Säule der Förderung die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit von Einzelmaßnahmen bei selbstgenutztem Wohnraum vorgesehen. Die Steuerermäßigungen sollen in Anspruch genommen werden können, wenn durch eine nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen der Rechtsverordnung eingehalten sind (§ 35 c EStG). Gefördert werden Maßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Auch die Energieberatung soll als hierbei noch als Abschreibungsmöglichkeit mit aufgenommen werden.

Die Bundesingenieurkammer hat sich hierzu in einer gemeinsame Pressemitteilung mit anderen Kammern und Verbänden im Interesse der Qualitätssicherung bei der Energieberatung für ein Vier-Augen-Prinzip auch bei der steuerlichen Abschreibung ausgesprochen.

Quelle: Bundesingenieurkammer

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