Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur HOAI richten sich die Präsidenten von BIngK und VBI mit einem Schreiben an alle Planerinnen und Planer. Darin appellieren sie an die Ingenieurinnen und Ingenieure, sich nicht auf einen haltlosen Preiswettbewerb einzulassen. Denn auch wenn der Konkurrenzdruck nach dem EuGH-Urteil sehr wahrscheinlich noch größer wird, sollte immer noch die Prämisse gelten: Qualität hat ihren Preis! Das gilt definitiv und erst recht für Ingenieurleistungen.
Auch im Sinne des Verbraucherschutzes muss der faire Wettbewerb um die beste Leistung gelten und nicht der Wettbewerb um den niedrigsten Preis. Alles andere wäre zu kurz gedacht und würde dem gesamten Berufsstand schaden.
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