Hauptnavigation (2.Ebene):

Senat beschließt Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030

In der gestrigen Sitzung des Berliner Senats wurde mit dem „Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030“ ein neuer Masterplan für die Wohnungsbauentwicklung in Berlin vorgelegt.

194.000 neue Wohnungen werden bis 2030 gebraucht, mindestens die Hälfte als gemeinwohlorientierter Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten. Dazu Senatorin Katrin Lompscher: „Verteilt über das gesamte Stadtgebiet brauchen wir vor allem für die Menschen zusätzlichen Wohnraum, die es am Wohnungsmarkt aufgrund ihrer Einkommenssituation besonders schwer haben. Paris oder London, wo sich selbst Normalverdiener die Miete kaum noch leisten können, sind warnende Beispiele.“

Der Stadtentwicklungsplan zeigt, dass ausreichend Flächen für rund 200.000 neue Wohnungen vorhanden sind, wo sich diese befinden und wann dort gebaut werden kann. Er listet dabei nicht nur freie Flächen auf, sondern betrachtet auch mögliche Dachausbauten, Aufstockungen, Überbauung von Lebensmittelmärkten oder Parkplatzflächen sowie den Umbau bestehender Gebäude. Senatorin Lompscher: „Alle Beteiligten müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und an einem Strang ziehen: Senat, Bezirke, städtische Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, die vielen privaten Grundstückseigentümer und nicht zuletzt die vom Neubau betroffenen Nachbarschaften. Ein ausreichendes Wohnungsangebot schaffen wir nur gemeinsam.“

Besondere Bedeutung bei der Entstehung von Wohnraum haben die 14 neuen Stadtquartiere. An ca. 250 weiteren Neubaustandorten zeigt der Plan die Potentiale für jeweils mindestens 200 Wohnungen. Darüber hinaus nimmt der StEP Wohnen 2030 rund 30 bestehende Siedlungen in den Blick, in denen zusätzliche Wohnungen entstehen können. In diesen Quartieren soll, mit Hilfe integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte, gleichzeitig die Wohnqualität verbessert werden.

Senatorin Katrin Lompscher: „Es ist unser Ziel, Flächen für den Wohnungsbau zu aktivieren, preiswerten Wohnraum in erheblichem Umfang zu schaffen und bezahlbares Wohnen für die Zukunft zu sichern. Wir dürfen nicht kurzfristig denken, sondern müssen langfristig Vorsorge treffen. Dazu brauchen wir auch künftig ausreichend Flächen und müssen gleichzeitig alle zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um den Preisanstieg zu begrenzen.“

Dem StEP Wohnen 2030 liegen acht Leitlinien zugrunde. Sie wurden gemeinsam mit einem Begleitkreis aus Verwaltung, Verbänden und Stadtgesellschaft erarbeitet. Der Begleitkreis hat auch die weitere Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans unterstützt. Dafür dankte Senatorin Katrin Lompscher allen Beteiligten noch einmal ganz ausdrücklich. Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 ist einer von drei parallel erarbeiteten Stadtentwicklungsplänen (Wirtschaft und Zentren) und mit dem Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans abgestimmt. Die StEPs bilden die stadtplanerische Grundlage für eine dynamisch wachsende, lebenswerte Metropole und werden künftig regelmäßig aktualisiert.

In der Senatssitzung wurde im Rahmen einer gesonderten Besprechungsunterlage die Bedeutung des Wohnungsneubaus und seine beschleunigte Umsetzung nochmals hervorgehoben. Wohnungsneubau, insbesondere gemeinwohlorientierter, ist ein wesentlicher Faktor für eine Entspannung und Preisdämpfung auf dem Wohnungsmarkt.

Bereits eingeleitete Maßnahmen und Beschleunigungseffekte für den Wohnungsbau

Um Wohnungsneubau in Berlin im nötigen Umfang umzusetzen, ist ein klares Bekenntnis zum Wohnungsneubau bei allen Senatsverwaltungen, bei den Bezirken und in der Stadtgesellschaft erforderlich. Im „StEP Wohnen 2030“ und im „Handlungsprogramm zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ (Senatsbeschluss vom 04.09.2018) sind in verschiedenen Handlungsfeldern zahlreiche Maßnahmen zur Aktivierung und Beschleunigung des Wohnungsbaus benannt.

Eine Reihe von Maßnahmen befindet sich bereits erfolgreich in der Umsetzung und zeigen erste Ergebnisse, z.B.:

  • Ausbau verkehrlicher Infrastruktur
  • Flächenbereitstellung für gemeinwohlorientierte Partner
  • Aktivierung von Bundesflächen
  • Blockaden in Bebauungsplanverfahren auflösen
  • Nutzungskonflikte auflösen
  • Bürokratieabbau
  • Naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen überprüfen
  • Personalgewinnung
  • Zusätzliche Maßnahmen zur Ausweitung und Beschleunigung des Wohnungsbaus

Zu den bereits beschlossenen 14 neuen Stadtquartieren kommen zwei weitere Quartiere dazu, in denen Neubaumaßnahmen forciert werden. Am Standort „Siemens Innovations Campus“ (Bezirk Spandau) wird in Nachbarschaft von Industrie und Forschung ein Potenzial von 2.750 Wohnungen sowie ergänzende Infrastruktur entwickelt. Auf dem „Gut Hellersdorf“ (Bezirk Marzahn-Hellersdorf) kann in Verbindung mit sozialen, kulturellen und gewerblichen Einrichtungen ein neues urbanes Quartier entstehen, mit einem Potenzial von etwa 1.250 Neubauwohnungen, die vollständig als kommunaler und gemeinwohlorientierter Wohnungsbau errichtet werden. Weitere Potenzialflächen sind das Dragoner-Areal und, als gemischter Wohn- und Gewerbestandort, Späthsfelde. Zudem wurde verabredet, Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau zu aktvieren und die Liegenschaftspolitik aktiv ausbauen.

Die Rahmenbedingungen und die Handlungserfordernisse für den Wohnungsneubau werden regelmäßig überprüft. Auf dieser Grundlage wird das Mengengerüst des StEP Wohnen und ggfs. daraus resultierende Maßnahmen kontinuierlich fortgeschrieben.

Weiterführende Informationen sowie eine kompakte Zusammenfassung des Stadtentwicklungsplans Wohnen 2030 finden Sie online unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/de/wohnen

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.