Hauptnavigation (2.Ebene):

Europäischer Gerichtshof zur HOAI – EuGH-Urteil vom 04.07.2019

Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 abschließend entschieden, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze gegen europäisches Recht verstößt. Somit gibt es keine Möglichkeit mehr, die Mindest- und Höchstsätze einzuklagen.

Die weiteren Regelungen der HOAI, wie die Ermittlung des Honorars, die Leistungsbilder oder die Honorartabellen bleiben weiterhin wirksam. Gleiches gilt für vertragliche Vereinbarungen, die auf der Grundlage der HOAI geschlossen wurden.

Die wichtigsten Informationen zu den Auswirkungen auf die Vertragspraxis finden Sie in der folgenden Datei („EUGH_Urteil-Konsequenzen“). Weitere Informationen und Dokumente stehen Ihnen auch unter www.aho.de zur Verfügung.

AHO-Pressemitteilung 04072019

Liste Gutachten und Stellungnahmen

EUGH-Urteil-Konsequenzen_200619

17377 Urteil 040719

 

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.