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Öffentliche Vergabe innovativ und wirtschaftsfreundlich gestalten!

Der Senat will die Auftragsvergabe durch ein neues Gesetz mittelstandsfreundlich gestalten. Das ist gut gemeint, doch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Vorhaben nicht in die
Realität umgesetzt. Dabei ist die aktuelle Novellierung die Chance, Berlin tatsächlich zum Investitions- und Innovationstreiber zu machen und das ausgerufene Jahrzehnt der Investitionen Realität werden zu lassen. Dem Senat fehlt aber der Mut, das Gesetz wirksam zu modernisieren und zu verschlanken. Noch ist Zeit, das Gesetz im Sinne des Berliner Mittelstands zu überarbeiten.

Die Handwerkskammer Berlin, die IHK Berlin, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, die Fachgemeinschaft Bau, die Architektenkammer Berlin, der Bauindustrieverband Ost e.V., die
Baukammer Berlin, der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V., das
Kompetenzteam Mittelstand der IHK Berlin, der SIBB e.V., der Verband der Freien Berufe Berlin e.V. und die Wirtschaftsjunioren Berlin e.V. fordern den Senat auf nachzubessern und dem Gesetzentwurf eine grundsätzlich neue – mittelstandsfreundliche – Richtung zu geben. Die Vorschläge, wie sich das Land Berlin als attraktiver Auftraggeber positionieren kann:

Innovationen fördern: Berlin ist eine international attraktive und dynamische Stadt, die Fachkräfte und Gründer aus aller Welt anzieht. Um Innovationshauptstadt zu werden, muss das Vergaberecht Platz für frische Ideen schaffen. Stattdessen kommt das Wort Innovation im Gesetz nicht vor. Dreh- und Angelpunkt ist der Ausbau von Markt- und Technologiekenntnissen
der Verantwortlichen für öffentliche Beschaffung. Nur eine fitte Verwaltung kann den Rahmen bieten, um neue Wege zu beschreiten und selbst von den Vorteilen neuer Technologien zu profitieren.

Wertgrenzen erhöhen: Der Senat hat sich entschieden, die sehr niedrigen Berliner Schwellenwerte nicht zu erhöhen. Gerade hier läge ein wirkungsvoller Ansatzpunkt, um den Mittelstand
zu fördern. Derzeit weist Berlin mit 10.000 Euro den im Bundesvergleich niedrigsten Schwellenwert für Verhandlungsvergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich auf. Schon eine
Verdoppelung dieses Wertes würde zu einer Angleichung mit Brandenburg führen. Auch die bundesweit neu eingeführte temporäre Erhöhung der Schwellenwerte für den Wohnungsbau
spricht eine klare Sprache. Keine Alleingänge beim Mindestlohn: Unterschiedliche Mindestlöhne in der Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg erhöhen den bürokratischen Aufwand und erschweren KMUs die Teilnahme am Vergabeverfahren. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut und darf nicht durch willkürlich gewählte gesetzliche Einzel-Mindestlöhne ausgehebelt werden.
Gesetz verschlanken: Viele Unternehmen beteiligen sich aufgrund des hohen Aufwands nicht an öffentlichen Aufträgen. Das liegt auch an der Vielzahl der vergabefremden Kriterien. Diese
dürfen insbesondere in Zeiten, in denen Unternehmen nicht Schlange stehen, nicht ausgeweitet werden. Unbestimmte Öffnungsklauseln beispielsweise bei der Berücksichtigung von Fair-
Trade-Kriterien erhöhen die Gefahr, dass die Attraktivität öffentlicher Auftragsvergabe weiter sinkt. Eine Entbürokratisierung wird so nicht erreicht. Stattdessen werden viele mittelständische
Unternehmen sowie Start-Ups von öffentlichen Aufträgen abgeschnitten, wenn für die Auftragsvergabe Voraussetzung ist, praxisferne und vergabefremde Kriterien zu erfüllen oder deren Einhaltung mit hohem Aufwand nachzuweisen.

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