Der Senat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2018 auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, vier Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans beschlossen.
Die Änderungen dienen vor allem dem gesamtstädtischen Planungsziel, neue Wohnungsneubaupotenziale zu erschließen. Insgesamt umfassen die Änderungen ein Potenzial von über 2.700 Wohnungen. Damit setzt der Senat die stadtentwicklungsplanerischen Ziele zur Stärkung des Wohnungsbaus und des Vorrangs der Innenentwicklung in Berlin um.
Durch den heutigen Senatsbeschluss wird ein intensives Abstimmungsverfahren abgeschlossen, in dem neben öffentlichen Planungsträgern wie Bezirksämtern, Senatsverwaltungen, Nachbargemeinden, Planungsstellen Brandenburgs und des Bundes, auch die Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen in den Planungsprozess eingebracht haben. Aufgabe der Planung war es, einen gerechten Ausgleich aller Interessen vor dem Hintergrund stadtentwicklungsplanerischer Anforderungen an die gesamte Stadt zu finden. Die Änderungen wurden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches als vereinfachte Verfahren durchgeführt, da sie die Grundzüge der Flächennutzungsplanung nicht berühren. Mit dem Senatsbeschluss und der Veröffentlichung im Amtsblatt werden die Änderungen wirksam.
Nach Abschluss der Verfahren steht der aktualisierte Flächennutzungsplan im Internet zur Verfügung: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp
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