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Vereinfachte Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2018 auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, vier Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans beschlossen.

Die Änderungen dienen vor allem dem gesamtstädtischen Planungsziel, neue Wohnungsneubaupotenziale zu erschließen. Insgesamt umfassen die Änderungen ein Potenzial von über 2.700 Wohnungen. Damit setzt der Senat die stadtentwicklungsplanerischen Ziele zur Stärkung des Wohnungsbaus und des Vorrangs der Innenentwicklung in Berlin um.

  • Johannisthal/östlicher Segelfliegerdamm am Landschaftspark in Treptow-Köpenick
    Planerisches Ziel für das Areal am Segelfliegerdamm ist die Aktivierung bracher Flächen im Entwicklungsbereich Adlershof für ein urbanes Wohngebiet mit Orientierung zum Landschaftspark. Insgesamt sollen etwa 1.800 Wohnungen entstehen.
  • Hennigsdorfer Straße (an der Kremmener Bahn) in Reinickendorf
    Nordwestlich des S-Bahnhofs Heiligensee soll nach Aufgabe von Gewerbenutzungen eine städtebauliche Neuordnung mit dem Ziel der Entwicklung von ergänzendem Geschosswohnungsbau mit rd. 600 Wohnungen vorbereitet werden.
  • Nachnutzung ehem. Güterbahnhof Zehlendorf in Steglitz-Zehlendorf
    Auf der ehemaligen Bahnhofsfläche in sehr gut erschlossener, zentrumsnaher Lage wird eine geordnete Entwicklung für Wohn- und gemischte Nutzungen und deren städtebauliche Integration in den umgebenden Stadtraum vorbereitet (mind. 100 Wohnungen).
  • Harzer Straße/Elsenstraße in Neukölln
    Nach der Nutzungsaufgabe eines ehemaligen Filmkopierwerks sind die Weiterentwicklung und Ergänzung der unter Denkmalschutz stehenden Bausubstanz zu einer gemischten Blockrandbebauung mit ergänzendem Wohnungsneubau vorgesehen (rd. 250 Wohnungen).

Durch den heutigen Senatsbeschluss wird ein intensives Abstimmungsverfahren abgeschlossen, in dem neben öffentlichen Planungsträgern wie Bezirksämtern, Senatsverwaltungen, Nachbargemeinden, Planungsstellen Brandenburgs und des Bundes, auch die Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen in den Planungsprozess eingebracht haben. Aufgabe der Planung war es, einen gerechten Ausgleich aller Interessen vor dem Hintergrund stadtentwicklungsplanerischer Anforderungen an die gesamte Stadt zu finden. Die Änderungen wurden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches als vereinfachte Verfahren durchgeführt, da sie die Grundzüge der Flächennutzungsplanung nicht berühren. Mit dem Senatsbeschluss und der Veröffentlichung im Amtsblatt werden die Änderungen wirksam.

Nach Abschluss der Verfahren steht der aktualisierte Flächennutzungsplan im Internet zur Verfügung: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp

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