Das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 ist dieser Tage in aller Munde. Viele Büros wendeten sich in diesem Zusammenhang hilfesuchend an die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau und baten um Muster, die bei der Umsetzung der Vorgaben der EU-DSGVO helfen. Aufgrund unserer engen Verbindung zur Hamburgischen Architektenkammer dürfen wir Sie auf die gemeinsamen Website der Länderarchitektenkammern www.architektendatenschutz.de hinweisen, welche unter Federführung der Architektenkammer Baden-Württemberg entstanden ist. Dort finden Sie viele hilfreiche Muster für Planungsbüros, z. B. zum Verfassen einer Datenschutzerklärung für Ihre Bürowebsite, zur datenschutzrechtlichen Aufklärung von Auftraggebern oder zur Erstellung eines Verzeichnisses über die Verarbeitungstätigkeiten.
Quelle: DIB-Beilage der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau 6/2018
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