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Wahl zur 12. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin

Bekanntmachung zur Briefwahl – vom 21.03.2018, veröffentlicht im ABL. Nr. 14 / 6. April 2018, S. 1744

Nach § 5 Absatz 1 der Wahlordnung (WO) vom 27. Oktober 1999, in der Fassung vom 21. Mai 2012, genehmigt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 31. Juli 2012 (ABl. S. 1556), lädt der Wahlvorstand zur Briefwahl der Vertreter zur 12. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin ein.

Das Wählerverzeichnis im Sinne des § 4 WO liegt vom 09. Juli 2018 bis 17. August 2018 in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin (Steglitz), von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr aus. Gleichzeitig kann dort auch die Wahlordnung eingesehen werden.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen:

 Wahlvorschläge gemäß § 6 WO zur 12. Vertreterversammlung, getrennt nach Fachgruppen sowie getrennt nach Pflichtmitgliedern und Freiwilligen Mitgliedern, sind ab sofort bis zum 17. August 2018 beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen.

Vorschlagsberechtigt sind nach § 6 Abs. 4 WO:

  1. die Fachgruppen der Kammer,
  2. die berufsständischen Ingenieurverbände,
  3. Einzelbewerber – Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen von mindestens zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Namens und ihrer Mitgliedsnummer unterschrieben sein.

Von jedem/jeder Bewerber/-in ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, dass er/sie mit der Aufstellung im Wahlvorschlag einverstanden ist und im Falle der Wahl, diese annehmen wird.

Die Wahlvorschlagsverzeichnisse, getrennt nach Art der Mitgliedschaft gemäß § 41 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Juli 2006 (GVBl. S. 720), das zuletzt durch Gesetz vom 07. Juli 2016 (GVBl. S. 425) geändert worden ist, liegen vom 21. August 2018 bis 04. September 2018 zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin (Steglitz) aus.

Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis und gegen die Wahlvorschlagsverzeichnisse sind schriftlich bis zum 17. August 2018 beim Wahlvorstand einzulegen. Der Wahlvorstand wird unverzüglich über den Einspruch entscheiden und seine Entscheidung dem Einsprechenden zustellen.

Die Wahlbriefe werden ab 27. September 2018 an die Wahlberechtigten verschickt.

Nach Wahlschluss am 31. Oktober 2018 um 15 Uhr (Ausschlussfrist) wird das Wahlergebnis in einer für alle Wahlberechtigten öffentlichen Sitzung des Wahlvorstandes am 02. November 2018 ab 12 Uhr in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin ermittelt.

Verspätet eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden.

 

Der Wahlvorstand

Dipl.-Ing. Axel Wipplinger, Fachgruppe 4 (Vorsitzender)

Dipl.-Ing. (FH) Mario Zelasny, Fachgruppe 2, 4, 5, 6 (Stellvertreter)

Dipl.-Ing. Sten Höpfner, Fachgruppe 2

Dipl.-Ing. Frank Mues, Fachgruppe 4, 5, 6

Dipl.-Ing. Peter Salzwedel, Fachgruppe 4

Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Ulrich Sattler, Fachgruppe 1, 3, 6

Dipl.-Ing. Rolf Schumann, Fachgruppe 3

Dipl.-Ing. (FH) Roland Statnik, Fachgruppe 1, 5, 6

Dipl.-Geol. Andreas Zill, Fachgruppe 1, 6

 

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