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Checkliste Datenschutz-Grundverordnung

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen auch Ingenieurbüros bis zum 25. Mai 2018 ihre Prozesse an die neuen Datenschutz-Anforderungen anpassen, wenn sie beim Betrieb ihrer Webseiten personenbezogene Daten verarbeiten (Kontaktformular, Login, Suchfeld, …). Andernfalls drohen Bußgeldern bis maximal 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes. Einige sich daraus ergebende Regelungen wie die Führung eines Verfahrensverzeichnisses war bereits nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtend.

 

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet hierzu einen interaktiven Online-Test sowie eine Checkliste an bei dem jedes Büro ermitteln kann, wie weit es mit der internen Umsetzung der DS-GVO gekommen ist und an welchen Stellen noch Anpassungsbedarf besteht. Dieser sollte genutzt werden um auch in Abstimmung mit evtl. einbezogenen externen Dienstleistern den notwendigen Anpassungsbedarf zu ermitteln.

 

Die Checkliste als pdf-Dokument sowie der interaktive Online-Test sind verfügbar unter:.

 

https://www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf

https://www.lda.bayern.de/de/httpscheck.html

 

Quelle: Bundesingenieurkammer

 

Für weitere Fragen kann auch der Landesdatenschutzbeauftragte für Berlin kontaktiert werden: www.datenschutz-berlin.de

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.