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Planungswettbewerbe mit Beteiligung der Fachingenieure: Mehrfachbewerbungen

Bei Planungswettbewerben mit Beteiligung von Fachingenieuren möchten wir darauf hinweisen, dass bei Verfahren mit geforderten Bietergemeinschaften eine Mehrfachbewerbung mit Architekten nicht zulässig ist und beim Bewerberauswahlverfahren in der Regel zum Ausschluss führt.

 

Anders verhält es sich bei Planungswettbewerben für Generalplaner. Hier sind Mehrfachbewerbungen der Fachingenieure gemäß Ausschreibungsunterlagen von z.B. SenStadtWohnen allgemein zulässig.

 

Bei interdisziplinären Planungswettbewerben ist eine Mehrfachbewerbung in der Regel nicht zulässig, es sei denn, dass dies in einer vorangehenden Bewerberphase ausdrücklich erlaubt ist.

 

Wichtig ist deshalb vor einer Wettbewerbsteilnahme, die EU-Ausschreibung auf mögliche Ausschlussgründe durch eine Mehrfachbewerbung durchzusehen und hinsichtlich der Art und Weise der Beteiligung von Fachingenieuren im Verfahren zu untersuchen, ggf. ist dies durch eine direkte Nachfrage beim Auslober zu klären.

Aus dem Wettbewerbsausschuss der Baukammer Berlin

Kein Ding ohne ING. - eine Initiative für den Ingenieurberuf.