Im Jahr 2018 finden wieder die Wahlen zur Vertreterversammlung und des Vorstandes statt. Laut Wahlordnung wird der Wahlvorstand mindestens drei Monate vor dem Beginn der Neuwahlen durch die aktive Vertreterversammlung gewählt. Der Wahlvorstand besteht aus mindestens sieben Mitgliedern und deshalb suchen wir für die Besetzung des Wahlvorstandes interessierte Mitglieder.
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Kandidatur Mitglied der Kammer sein müssen und das passive Wahlrecht nicht wahrnehmen dürfen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Tel: 030/79 74 43 0 oder eMail: info@baukammerberlin.de.
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