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Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) seit 02.09.17 auf Bundesebene in Kraft

Wie das BMWi  auf Anfrage mitgeteilt hat, ist für den Bund die UVgO durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung am 2. September 2017 in Kraft getreten (BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 – II A 3 – H 1012-6/16/10003:003). Die UVgO ist damit für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsverträge im Unterschwellenbereich anzuwenden. Eine Veröffentlichung des BMF-Rundschreibens im Gemeinsamen Ministerialblatt ist beabsichtigt, wird aber noch einige Wochen dauern.
Wie berichtet, ist die UVgO keine Rechtsverordnung i.S.d. Art. 80 GG. Daraus folgt, dass die Veröffentlichung der UVgO im Bundesanzeiger am 7. Februar 2017 seinerzeit aus sich heraus noch keine Rechtsverbindlichkeit entfaltet hat, sondern die Vorschriften erst durch den Anwendungsbefehl von Bund und Ländern in Kraft gesetzt werden mussten. Dies ist nun durch das genannte Rundschreiben des BMF vom 1. September 2017 und der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 55 BHO auf Bundesebene geschehen.

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