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Prüfung bundesrechtlicher Vorschriften: Schweine brauchen Platz

Aus der Sitzung des Senats am 26. September 2017:

Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, beschlossen, die bundesrechtlichen Vorschriften zur Haltung von Schweinen durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Senator Dr. Behrendt: „Die Bedingungen in vielen deutschen Schweineställen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und auch gegen die Verfassung. Zwar wird im Land Berlin nur eine sehr geringe Zahl von Schweinen gehalten. Jedoch haben die Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher die berechtigte Erwartung, dass Tiere auch in der konventionellen Aufzucht so gehalten werden, dass ihre artspezifischen Grundbedürfnisse geachtet werden.“

Nach Artikel 20a des Grundgesetzes schützt der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Die Verfassung von Berlin sieht in Artikel 31 Absatz 2 vor, dass Tiere als Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leiden zu schützen sind.

Entgegen dieser Vorgaben verstoßen nach Auffassung vieler Experten die Vorschriften zur Haltung von Schweinen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung gegen die artspezifischen Grundbedürfnisse von Schweinen. Insbesondere ungenügendes Platzangebot, das Fehlen separater Liegeplätze und unzureichende Beschäftigungsmöglichkeiten drängen die Grundbedürfnisse unangemessen und damit tierschutzwidrig zurück.

Der Senat macht daher von seinem im Grundgesetz vorgesehenen Recht Gebrauch, die fraglichen Vorschriften durch einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

 

Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

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