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Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Standsicherheit

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen macht bekannt, dass sie demnächst Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit anerkennen wird.

Interessentinnen und Interessenten, die die Voraussetzungen der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), die zuletzt durch die Dritte Verordnung vom 17. März 2017 (GVBl. S. 281, 295) geändert worden ist, erfüllen, können Anträge auf Anerkennung bis zum 15. September 2017 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht, Württembergische Str. 6, 10707 Berlin, stellen. Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 6 BauPrüfV beizufügen. Ein Antragsformular steht im Internet unter der Adresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/pruefingenieure.shtml bereit. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind der BauPrüfV zu entnehmen. Die BauPrüfV kann über einen Weblink unter der Adresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/baurecht.shtml  eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Sowohl die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit als auch die Zurücknahme oder Ablehnung des Antrages wegen nicht nachgewiesener Anerkennungsvoraussetzungen oder fachlicher Eignung sind gebührenpflichtig.

Bekanntmachung vom 7. August 2017 | StadtWohn II E 21
Telefon: 90139-4372 oder 90139-3000

 

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