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Bauaufsichtlicher Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte

Mit Datum vom 21. Juli 2017 wurde das Rundschreiben II E Nr. 47/2016 „Bauaufsichtlicher Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – Oberste Bauaufsicht – ergänzt und mit einem entsprechenden Hinweis in der Spalte „Datum“ unter nachfolgenden Links online gestellt.

Das Rundschreiben finden Sie unter folgendem Link:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/download/bauaufsicht/rs_IIE_Nr47_2016_harm_Bauprodukte.pdf

Alle weiteren bauaufsichtlichen Rundschreiben finden Sie unter:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/bauaufsicht.shtml
oder:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/rundschreiben.shtml

 

 

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