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Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Brandschutz

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gibt bekannt, dass sie demnächst Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz anerkennen wird.

 

Interessentinnen und Interessenten, die die Voraussetzungen der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), die zuletzt durch die Dritte Verordnung vom 17. März 2017 (GVBl. S. 281, 295) geändert worden ist, erfüllen, können Anträge auf Anerkennung bis zum 10. August 2017 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin stellen.

 

Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 6 BauPrüfV beizufügen. Ein Antragsformular sowie ein Merkblatt zum Nachweis der einschlägigen Berufspraxis stehen im Internet unter der Adresse http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/pruefingenieure.shtml bereit. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind der BauPrüfV zu entnehmen. Die BauPrüfV kann über einen Weblink unter der Adresse http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/baurecht.shtml eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Sowohl die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz als auch die Ablehnung des Antrages wegen nicht nachgewiesener Anerkennungsvoraussetzungen oder fachlicher Eignung sind gebührenpflichtig.

 

Bekanntmachung vom 7. Juli 2017
SenStadtWohn II E 21
Telefon 90139-4372 oder 90139-0

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